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Katalog- und Pauschalreisen
- | Definition Pauschalreise: In Deutschland gibt es hierfuer keine gesetzlich eindeutige Definition. Lt. Artikel 2 90/314/EWG vom 13. Juli 1990: Die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung laenger als 24 Stunden dauert oder eine Uebernachtung einschliesst: a) Befoerderung b) Unterbringung c) andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Befoerderung oder Unterbringung sind und einen betraechtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.
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Pauschalreise bedeutet somit ein Urlaubspaket zu einem festgelegten Preis. In der Regel umfasst eine Pauschalreise einen Charter- oder Linienflug und die Unterbringung in Ihrem Urlaubsort. Die Buchungsklasse, Hotelkategorie und Verpflegung werden im voraus definiert. Inbegriffen ist in der Regel der Transfer in Ihrem Urlaubsland vom Flughafen zum Hotel und vom Hotel zum Flughafen.
In den Untermenues haben wir fuer Sie zwei verschiedene Buchungsmaschinen für Katalog- und Pauschalreisen integriert. Alle Suchmaschinen sind in der Lage die Pauschal Reisepreise der Veranstalter zu vergleichen. Darunter finden Sie voreingestellte Reise-Suchmasken fuer Ihr Urlaubsziel.
Suchen Sie einfach Ihren Traumurlaub als Pauschalreise aus.
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